Teilnahmegebühr und Leistungen

Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen abzugsfrei zur Zahlung fällig. In der Teilnahmegebühr sind Seminarunterlagen im üblichen Umfang enthalten.
Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer:innen sowie deren Auslagen. Sofern in der jeweiligen Programm- oder Veranstaltungsinformation nicht anders angegeben, bestehen Fortbildungstage aus acht Arbeitseinheiten a 45 Minuten, die sich auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr verteilen. Mittags- und Kaffeepausen werden vor Ort durch den/die Vortragenden bzw. Veranstaltungsleiter:in bekanntgegeben.
Die didaktische und pädagogische Verantwortung trägt alleine die/der Trainer:in.

Stornierung/Rücktritt von Seminar/Workshop/Klausur und sonstiger Veranstaltung bzw. Teilnahme an erwähnter Veranstaltung

Bei einem Rücktritt im Zeitraum von 3 Monaten bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn wird für eine Stornierung 30% Organisationspauschale verrechnet.
Bei einem Rücktritt im Zeitraum von 1 Monat bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird für eine Stornierung 50% Organisationspauschale verrechnet.
Bei einem Rücktritt von Ihrer Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 100% der Teilnahmegebühr verrechnet. Bei Stornierung zu bzw. nach Veranstaltungsbeginn wird auch der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Die Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin zur ursprünglich gebuchten Veranstaltung ist möglich, wenn dieser gleichzeitig mit der Stornierung bekanntgegeben wird. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist das Einlangen beim Veranstalter maßgeblich.

Absage der Veranstaltung seitens der Gerhard Ettmayer GmbH

Im Falle der Absage einer Veranstaltung bei Eintreten eines Notfalles bzw. eines Krankheitsfalles seitens der Gerhard Ettmayer GmbH kommt es zu einer kostenlosen Verschiebung der Veranstaltung.

Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Die Gerhard Ettmayer GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen.

Investition der Dienstleistung

Wenn nicht ausdrücklich anders durch schriftliche Angebote vereinbart, gelten folgende Honorarsätze:

  • Tageshonorar (pro Workshop, Seminar, Klausur ...) € 2.800,-
  • Halbtageshonorar (pro Workshop, Seminar, Klausur ...) € 1.500,-
  • Einzelcoaching pro Stunde € 350,-
  • Teamcoaching pro Person pro Stunde € 250,-
  • Mediationstarife orientieren sich am Streitwert, min. € 300,-/Stunde
  • Telefonat kurz (bis 15 Minuten) € 100,-
  • Telefonat pro halbe Stunde € 150,-
  • Kilometergeld pro km € 0,42
  • Reisezeit halber Satz Einzelcoaching bzw. Mediation

Die obengenannten Beträge verstehen sich ausdrücklich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
Diese ist daher (derzeit 20%) dazuzurechnen.

Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Die Gerhard Ettmayer GmbH übernimmt keine Haftung und ist auch nicht verantwortlich für den Inhalt der verlinkten Seiten. Wenn Sie auf einen externen Link klicken, dann geschieht das auf eigene Verantwortung.
Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei der Übermittlung von Daten auf elektronischem Weg besteht keine Haftung.

Änderung des Veranstaltungsprogramms

In Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms/des Veranstaltungstermins/der Referenten/Referentin, sowie der Wechsel des Veranstaltungsortes behaltet sich die Gerhard Ettmayer GmbH vor.

Urheberrecht

Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehängten/ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der Gerhard Ettmayer GmbH vervielfältigt oder gewerblich benutzt werden. Gleiches gilt für alle Texte, Bilder und Grafiken auf dieser Homepage.

Zustimmungserklärung

Sie erklären Sich damit einverstanden, Informationen über Dienstleistungen und Angebote von der Gerhard Ettmayer GmbH per Post oder auf elektronischem Weg zu erhalten. Die Zustimmungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Linz.